Gegenüberstellung zwischen gesetzliche Unfall-Versicherung und private Unfallversicherung
Vor Unfällen ist kein Mensch geschützt, es kann überall auf der Erde sich ereignen. Sei es im Haushalt, beim Sport, im Verkehr, im Urlaub oder auf den Weg zur Arbeitsstelle. Entgegen der Landes üblichen Sichtweise, erfolgen die häufigsten Unfälle nicht beim Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich und im Urlaub. Dabei reicht die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Vorsorge in keinster Weise aus.
Einmal gibt es die gesetzliche Unfallversicherung und die private UV.
Die gesetzliche UV zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung sind die Berufsgnossenschaften. Jeglicher Angestellte und Arbeitskräfte sind mittels der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz besteht während der Arbeit ebenso wie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Weiterhin versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Auszubildende sowohl Studenten und Kinder, diese den Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder die Bildungseinrichtung besuchen.
Das Leistunsvermögen der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im entscheidenden berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Reha ebenso wie Lohnersatz- beziehungsweise Rückvergütungsleistungen in Geld (Hinterbliebenenrente, Verletztenrente, Verletztengeld). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung gewährt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung direkt an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.
Die private Unfallversicherung andererseits bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld,an jedem Ort der Erde und 24 Stunden am Tag.
Hauptleistung der persönlichen Unfall-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden verursacht werden, leistet die UV die ausgemachte Berufsunfähigkeitsleistung je nach dem Maß der festgestellten Erwerbsunfähigkeit. Neben der Erwerbsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherungen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inbegriffen Genesungsgeld sowie einer Todesfallleistung an.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanspannung an Arme und Beine oder Rücken ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrissen oder gezerrt werden.
Keine Unfälle sind in aller Regel Schädigungen hinsichtlich von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Mitwirkung an Motorrennen.
In den letzten Jahren führten viele Versicherer entscheidende Besserungen in ihren Unfall Versicherungsbedingungen durch. Auf Grund dessen bieten viele neuartige Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen aufgrund Bewusstseinstörungen, Schlaganfall oder Infektionen.
Letztere werden meist mit eine sogenannte Infektionskausel bestimmt. Dadurch sind Erkrankungen wie Borreliose und FSME durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden je nach Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers vergleichbar entschädigt.
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