Private Unfallvorsorge mit Tarif maxFamily
Die private Unfall Vorsroge schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfall Vorsroge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat gemeinschaftlich mit Maxpool den privaten Unfalltarif maxFamily entworfen. Seitdem gilt maxFamily zu den innerbetrieblichen Maxpool-Versicherungs-Produkten. Maxpool das Produkt auch als „Ihren Liebling 2011“.
Die Höhe der beitragsneutralen Leistungen unterscheidet sich je nach Versicherungstarif, er ist als Basis- und als Premium-Version erhältlich.
Der Premium-Tarif ist äußerst Familien freundlich angelegt. So sind Neugeborene und adoptierte Kinder automatisch bis zur nächsten Fälligkeit beitragsfrei mitversichert, maximal für ein Jahr. maxFamily übernimmt des Weiteren Spesen für die Unterkunft eines Elternteils im Verlauf einer durch einen Unfall bedingten vollstationären Behandlung des Kindes. Sollte ein Elternteil verunglücken, können die Ausgaben für eine Hilfe im Haushalt bzw. Kindermädchen als Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden.
Sowie ein Elternteil als Abgesicherter stirbt, wird die Versicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gratis weitergeführt.
Hauptaugenmerk beim Unfalltarif maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den AUB des GDV sind die zur Bemessung der Versicherungsleistung vereinbarten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Beispielsweise liegt der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die gesamte Invaliditätsleistung mit 100 %.
Ansonsten kann zu maxFamily eine Dread Disease-Versicherungspolice abgeschlossen werden. Damit bekommt man bei der Erstdiagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalleistung. Diese 3 Krankheiten decken über 80 % aller Fälle von schweren Leidnen ab. Anrecht auf eine Kapitalzahlung besteht schon nach 14 Tagen nach der Erstdiagnose und das losgelöst vom Fortschritt der Krankheit. Der Kunde kann über diese Einmalzahlung ungebunden bestimmen. Dem Versicherungsnehmer bieten sich somit Wege, die er sich anderenfalls nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Einholung einer zweiten Fachmannmeinung, welche nicht von der Krankenversicherung akzeptiert wird.
Mit Auskunft von nur fünf Gesundheitsfragen kann auf diese Weise eine Dread Disease-Police zu guter Letzt abgeschlossen werden.
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Privater Rechtsschutz jetzt auch für Selbständige
Auch in 2012 wartet der Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz mit neuen Tarifen auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzgrenze ihre Privatrisiken über die Tarifangebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit gleicht sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Berechnung bei der Absicherung reiner privater Risiken.
Risiken im Arbeitsleben Selbständiger können wie gewohnt über die Produkte für Gewerbetreibende versichert werden.
Beratungs-Rechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet
Kunden der ROLAND sind jetzt geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unbewusst im World Wide Web gegen Urheberrechte sündigen. Wird ein Versicherter aus diesem Grund von einem Anwalt abgemahnt, kann er sich von einem ROLAND-Partneranwalt rat geben lassen. Der Advokat setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Versicherungsnehmer im eigenen Namen an den Gegner senden kann.
Immer aktuell mit der Leistungs-Update-Garantie
Jegliche neu abgeschlossene Rechtsschutz-Produkte bei ROLAND Rechtsschutz enthalten ab jetzt die Leistungs-Update-Garantie. Somit werden die Versicherungsverträge ab
ARB 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Das gilt logischerweise nur, wenn ausschließlich Leistungserhöhungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Auf diese Weise müssen sich Versicherte keineswegs mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem massiv veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung rumärgern.
Sie können Zeit sparen, denn die Anpassung muss nicht einzeln beantragt werden.
Übrige Veränderungen auf einen Blick:
1. Das weitreichende Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird inzwischen auch für Ärzte in Anstellung angeboten. Somit kommt auch diese Fachgruppe in den Genuss dieses erstklassigen Versicherungschutzes.
2. Opfer-Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Krawallen während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.
3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der der ROLAND Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den gewerblichen Rechtsschutzverträgen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-Rechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.
Mit diesen Optimierungen im Bedingungswerk der Roland Versicherung sollte jeder Policeninhaber, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutzversicherung ist, die Änderung seiner Versicherungspolice prüfen.
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