Monats-Archive: Januar 2012

Allianz – neues Vorsorgeprodukt

Wie bedeutend die private Altersvorsorge und die Absicherung für den Fall einer gesundheitlich bedingter BU oder Pflegebedürftigkeit ist, wird stets mehr Menschen klar. Hinsichtlich der Entwicklungen in der Bevölkerung stoßen die gesetzlichen Versorgungssysteme an ihre Kapazitätsgrenzen.

Damit Versicherte keineswegs in dieses Leistungsloch rutschen hat die Lebensversicherung der Allianz mit ihrer KörperSchutzPolice ein weiteres Teilgebiet ihres Produktangebotes, der privaten Altersvorsorge abgesichert. In diesem Fall richtet der Versicherer seine Aufmerksamkeit besonders auf den Schutz der Arbeitskraft.
Das aktuelle Angebot soll vor allem für Kunden eine Möglichkeit bieten, die sich derzeit noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten konnten, aber trotzdem einen Schutz ihrer finanziellen Zukunft wollen. Wegen des höheren versicherungstechnischen Risikos einiger Berufsgruppen – insbesondere Handwerker und Produktionsarbeiter – können die Versicherungsprämien in ungeahnte Dimensionen steigen.

Daher beschreitet man mit der KörperSchutzPolice den neuen Weg keine direkten Berufszweige zu Versichern, statt dessen vielmehr die körperlichen Besonderheiten die für den Job des Kunden von belang sind. Zum Beispiel gehört dazu die Funktionstüchtigkeit der Hände, eines Armes, der Beine und Knie zum gehen, bücken, zugreifen, usw. . Sowie die option gesund und fit Autofahren zu können. Weiterhin sind das Sehen Höhren und Sprechen, die Gedächtnissleistung ebenso wie der Gleichgewichtssinn abgesichert.

Bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Querschnittslähmung, Gewebe und Organverhärtung ebenso wie Koma werden einmalige Kapitalauszahlungen getätigt. In einem solchen Fall wird nicht auf zusätzliche psychische oder physische Störungen geachtet, denn die Rente die die wichtigen Eigenschaften absichert und die einmalige Kapitalauszahlung, werden je nach Sachlage unabhängig voneinander ausgezahlt.

Mittels jenem neuen Produkt zeigt die Lebensversicherung der Allianz ihre Innovativität und Flexibilität bei der Schaffung neuer marktgerechter Versicherungsprodukte. Zwischenzeitlich hat sich die im Jahr 1922 gegründete Allianz AG zum größten deutschen Versicherungsgesellschaft entwickelt und sich darüber hinaus als Marktführer etabliert.

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Gegenüberstellung zwischen gesetzliche Unfall-Versicherung und private Unfallversicherung

Vor Unfällen ist kein Mensch geschützt, es kann überall auf der Erde sich ereignen. Sei es im Haushalt, beim Sport, im Verkehr, im Urlaub oder auf den Weg zur Arbeitsstelle. Entgegen der Landes üblichen Sichtweise, erfolgen die häufigsten Unfälle nicht beim Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich und im Urlaub. Dabei reicht die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Vorsorge in keinster Weise aus.

Einmal gibt es die gesetzliche Unfallversicherung und die private UV.

Die gesetzliche UV zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung sind die Berufsgnossenschaften. Jeglicher Angestellte und Arbeitskräfte sind mittels der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz besteht während der Arbeit ebenso wie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Weiterhin versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Auszubildende sowohl Studenten und Kinder, diese den Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder die Bildungseinrichtung besuchen.

Das Leistunsvermögen der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im entscheidenden berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Reha ebenso wie Lohnersatz- beziehungsweise Rückvergütungsleistungen in Geld (Hinterbliebenenrente, Verletztenrente, Verletztengeld). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung gewährt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung direkt an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.

Die private Unfallversicherung andererseits bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld,an jedem Ort der Erde und 24 Stunden am Tag.
Hauptleistung der persönlichen Unfall-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden verursacht werden, leistet die UV die ausgemachte Berufsunfähigkeitsleistung je nach dem Maß der festgestellten Erwerbsunfähigkeit. Neben der Erwerbsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherungen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inbegriffen Genesungsgeld sowie einer Todesfallleistung an.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanspannung an Arme und Beine oder Rücken ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrissen oder gezerrt werden.

Keine Unfälle sind in aller Regel Schädigungen hinsichtlich von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Mitwirkung an Motorrennen.
In den letzten Jahren führten viele Versicherer entscheidende Besserungen in ihren Unfall Versicherungsbedingungen durch. Auf Grund dessen bieten viele neuartige Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen aufgrund Bewusstseinstörungen, Schlaganfall oder Infektionen.

Letztere werden meist mit eine sogenannte Infektionskausel bestimmt. Dadurch sind Erkrankungen wie Borreliose und FSME durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden je nach Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers vergleichbar entschädigt.

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